am 23.10.2026
von 10:00 - 11:00 Uhr
Ort: Online
Kosten: kostenfrei
Referent: Stefan Bender
Der Arbeitgeber hat unter Berücksichtigung der betrieblichen Begebenheiten eine ausreichende Anzahl von Personen zu benennen, die im Brandfall einen Entstehungsbrand bekämpfen und die Evakuierung von anwesenden Personen einleiten. Für diese Tätigkeit müssen Brandschutz- und Evakuierungshelfer entsprechend ausgebildet und in regelmäßig wiederkehrend nachgeschult werden.
Die notwendige Anzahl an Brandschutz- und Evakuierungshelfern ist vom Arbeitgeber auf Basis der Gefährdungsbeurteilung festzulegen. Die ASR A2.2 konkretisiert diese Forderung und nennt einen Anteil von 5 % der Beschäftigten bei normaler Brandgefährdung (z.B. ausschließliche Büro- und Verwaltungsbereiche) als ausreichend. Bei erhöhter Brandgefährdung, Anwesenheit vieler Personen sowie weiteren betrieblichen Erfordernissen ist dieser Anteil entsprechend anzupassen.
In diesem Seminar erhalten die Teilnehmer die notwendige theoretische Ausbildung gemäß DGUV Information 205-023 für die Tätigkeit als Brandschutz- und Evakuierungshelfer. Die Schulungsinhalte orientieren sich an den aktuellen Vorschriften und Normen
Inhalte:
Teilnehmerkreis:
Alle Mitarbeiter, die als betriebliche Brandschutz- und Evakuierungshelfer tätig werden: Sicherheitsbeauftragte, Wartungs- und Instandhaltungspersonal, Mitarbeiter der Haustechnik oder Verantwortliche im Brandschutz
Anmeldung