Online-Vortrag: Druckbehälterprüfungen nach Betriebssicherheitsverordnung 

am 17.06.2026
ab 10:00 Uhr

Veranstaltungsort: online
Einstündig und kostenfrei

Referent: Christoph Franken


Durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) werden in Deutschland zahlreiche überwachungspflichtige Anlagen (z.B. Krane, Aufzugsanlage, Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen) geregelt. Unter den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen in prominentem Maße auch Druckanlagen. Darunter werden zum Beispiel Druckbehälter, einfache Druckbehälter und Rohrleitungsanlagen zusammengefasst.

Die Betriebssicherheitsverordnung fordert von Betreibern von Druckanlagen die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung zur Ermittlung von Sicherheitsmaßnamen wie auch von Prüfanforderungen. Neben den obligatorischen Inbetriebnahmeprüfungen beinhaltet dies auch die Ermittlung von Art und Umfang von wiederkehrenden Prüfungen – sowohl für Anlagenteile einer Druckanlage wie auch für die gesamte Anlage. Grundlage für den Betreiber sind hierbei in der Regel technische Dokumentationen der Hersteller.

Im Rahmen des Online-Vortrags wird den Teilnehmern eine Übersicht zu den Pflichten zur Druckbehälterprüfung nach BetrSichV gegeben. Diese beinhalten u.a.

  • Prüfung gemäß BetrSichV vor Inbetriebnahme durch befähigte Personen gemäß TRBS 1203 i.V.m. § 2 Abs. 6 BetrSichV
  • Wiederkehrende Prüfungen gemäß BetrSichV (Äußere Prüfungen, Innere Prüfungen und Festigkeitsprüfungen) durch befähigte Personen gemäß TRBS 1203 i.V.m. § 2 Abs. 6 BetrSichV
  • Prüfung der Gefährdungsbeurteilung zur Ermittlung der Prüffristen
  • Überwachung der Prüffristen und Begutachtungen zur Prüffristverlängerung

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Betreuungsgesellschaft für
Umweltfragen Dr. Poppe AG
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