am 26.09.2025
von 08:30 - 12:30 Uhr
Ort: Online
Kosten: 380,00 € pro Person zzgl. MwSt.
Referent: Stefan Bender
Die Schulung „Änderungen der Maschinenrichtlinie zur Maschinenverordnung“ vermittelt nicht nur das Wissen über alle relevanten Änderungen, sondern klärt auch grundlegendes Basiswissen. Dazu gehören die Auswirkungen, die der Übergang von der Maschinenrichtlinie (MRL) zur Maschinenverordnung (MVO) für Ihr Unternehmen bedeutet, sowie der Unterschied zwischen einer Verordnung und einer Richtlinie.
Ebenso wird die Frage geklärt, warum die MRL überhaupt ersetzt wird und welches Ziel damit verfolgt wird. Essenziell im Zusammenhang mit der Umstellung auf die MVO ist auch die Geltungsdauer der MRL, und die Fragestellung wie Sie mit offenen Konformitätsverfahren umgehen sollten, denn es gibt keine Übergangsfrist, sondern einen definierten Stichtag, ab dem die MRL ihre Gültigkeit verliert! Bei zeitintensiven Konformitätsverfahren sollte die MVO daher bereits berücksichtigt werden, um keinen Verzug im Konformitätsverfahren zu riskieren.
Viele bestehende Anforderungen behalten ihre Gültigkeit und werden weiter in der MVO, wie bereits aus der MRL bekannt, angewendet. Allerdings gibt es auch einige relevante Änderungen sowie neu hinzugekommene Anforderungen, die ausführlich behandelt werden. Diese betreffen beispielsweise selbstlernende Systeme, also Anlagen/Maschinen, die KI verwenden, sowie die Cybersicherheit Ihrer CE-pflichtigen Maschinen und Komponenten wie Steuerungen. Daneben gibt es auch mechanische Änderungen, die relevant sind und einen großen Teil der Schulung darstellen.
Die Betriebsanleitung, die Teil der geforderten Dokumentation im Konformitätsprozess ist, darf nun digital bereitgestellt werden. Dabei gilt es jedoch, zulässige Grenzen zu kennen und zu beachten. Zudem werden nun zusätzliche Inhalte in der Betriebsanleitung gefordert. Warum die Angabe „Original“ nicht mehr erforderlich ist, wird im Rahmen der Schulung ebenfalls geklärt.
Die Festlegung der Maschinen, die in den Anwendungsbereich der MVO fallen und somit dem Konformitätsverfahren unterliegen, hat sich geringfügig geändert. Nach der Schulung sind Sie in der Lage zu bewerten, ob Ihr Produkt von den Änderungen betroffen ist. Auch das eigentliche Konformitätsverfahren hat sich geändert. Der Prozess wird detailliert in der Schulung besprochen und erläutert. Neu eingeführt wurde der Begriff der Hochrisikomaschine. Was unter diese Definition fällt und was das für Sie bedeutet, wird ebenfalls behandelt.
Nach Teilnahme an der Schulung sind Sie in der Lage, die Vorteile der Umstellung für Ihr Unternehmen zu erkennen und zu nutzen. Mögliche Probleme können Sie frühzeitig identifizieren und effizient sowie zielgerichtet beseitigen.
Teilnehmerkreis:
CE-Beauftragte, CE-Koordinatoren, Konstrukteure, Elektroplaner, Werkleiter, Technische Leiter, Instandhalter, Produktionsleiter, Fachkräfte für Maschinensicherheit, Personen im Verantwortungsbereich der Produktsicherheit und CE-Kennzeichnung, Elektrofachkräfte, Verantwortliche Elektrofachkräfte, Maschinenplaner, Maschinenkonstrukteure
Referent: Stefan Bender
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Stornierung von Fortbildungen bzw. Schulungen durch den Auftraggeber/Teilnehmer
Fortbildungen bzw. Schulungen, die nach dem Anmeldeschluss storniert werden, werden mit 50 % der Teilnahmegebühr als Stornokosten berechnet.
Bei Fernbleiben ohne vorherige Abmeldung ist die volle Gebühr der Fortbildungen bzw. Schulungen fällig.
Für Fortbildungen bzw. Schulungen können qualifizierte Ersatzpersonen einspringen. Es fallen keine weiteren Gebühren bei Personenwechsel an. Bitte sprechen Sie uns dafür rechtzeitig vorher an.
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