Online-Vortrag: Betreuung im Bereich des Explosionsschutzes
am 13.05.2025 ab 10:00 Uhr
Veranstaltungsort: online Einstündig und kostenfrei
Referent: Dr. Lukas Pinkert
Beim Umgang mit Arbeits- und Gefahrstoffen im Arbeitsalltag ist häufig die Bildung einer explosionsfähigen Atmosphäre möglich. Um die Gefahren, die von Explosionen ausgehen, einzudämmen und zu minimieren, hat der Arbeitgeber gemäß § 6 Abs. 9 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) in solchen Fällen die Pflicht, ein Explosionsschutzdokument zu erstellen. Durch dieses Dokument wird die Beurteilung bestehender Explosionsgefahren sowie die Wirksamkeit ergriffener Schutzmaßnahmen dokumentiert.
Die BfU AG betreut Unternehmen bei der Umsetzung ihrer Pflichten im Rahmen des Explosionsschutzes. Hierzu gehören unter Anderem das Erfassen von Arbeits- und Gefahrstoffen, die eine explosionsfähige Atmosphäre bilden können. Die BfU AG verfügt zudem über die nötigen Fachkenntnisse, um Sie bei der Einschätzung von Explosionsgefahren sowie bei der Festlegung und Bewertung notwendiger Explosionsschutzmaßnahmen zu unterstützen. Dies schließt Betreuungsleistungen bei der Erstellung von Explosionsschutzdokumenten mit ein. Bei Bedarf können zusätzlich die Leistungen einer für die Prüfung befähigten Person gemäß Anh. 2 Abschn. 3 Nr. 3.3 bereitgestellt werden
Kontakt
Betreuungsgesellschaft für Umweltfragen Dr. Poppe AG - Standort Kassel- Teichstraße 14-16 34130 Kassel