am 23.10.2025
von 08:00 - 16:00 Uhr
Ort: Online
Kosten: 450,00 € pro Person zzgl. MwSt.
Referent: Tobias Brenne
Arbeitgeber sind nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) u.a. dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und zu dokumentieren. Als Arbeitgeber(in) bzw. Vorsetzte(r) müssen Sie für die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeiter am Arbeitsplatz sorgen. In dieser Schulung erfahren Sie, was die Gefährdungsbeurteilung damit zu tun hat und auf was zu achten ist. Die Gefährdungsbeurteilung ist die zentrale Basis für einen möglichst störungsfreien Betriebsablauf sowie ein effektives betriebliches Gesundheits- und Gefahrenmanagement.
Haben Sie sich nicht auch schon die nachfolgenden Fragen gestellt?
Herzlich Willkommen, dann sind Sie genau richtig in dieser Schulung aufgehoben. Wir vermitteln Ihnen die notwendige Fachkunde zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und zeigen anhand von praktischen Beispielen, wie Sie die Gefährdungsbeurteilung durchführen und angemessen dokumentieren können.
Darüber hinaus bekommen Sie vermittelt, wie auf Basis der Gefährdungsbeurteilungen notwendige Themen für die Sicherheitsunterweisungen abgeleitet und diese an die Mitarbeiter vermittelt werden können.
Schulungsinhalte
Zielgruppe
Referent
Tobias Brenne ist M. Sc. Umwelt-, Hygiene- und Sicherheitsingenieurwesen, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Brandschutzbeauftragter und langjährig erfahrener Projektleiter bei der BfU. Seit über 10 Jahren betreut er einen Teil unserer hauptsächlich produzierenden Kunden aus unterschiedlichen Branchen in den Bereichen Arbeitsschutz und Brandschutz.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Stornierung von Fortbildungen bzw. Schulungen durch den Auftraggeber/Teilnehmer
Fortbildungen bzw. Schulungen, die nach dem Anmeldeschluss storniert werden, werden mit 50 % der Teilnahmegebühr als Stornokosten berechnet.
Bei Fernbleiben ohne vorherige Abmeldung ist die volle Gebühr der Fortbildungen bzw. Schulungen fällig.
Für Fortbildungen bzw. Schulungen können qualifizierte Ersatzpersonen einspringen. Es fallen keine weiteren Gebühren bei Personenwechsel an. Bitte sprechen Sie uns dafür rechtzeitig vorher an.
Anmeldung