Behördlich anerkannte Fortbildungsveranstaltung für Immissionsschutzbeauftragte nach § 7 Nr. 2 i. V. m. § 9 der 5. BImSchV

am 19.11.2024
ab 09:00 Uh

Veranstaltungsort: Stadtmuseum Halle, Große Märkerstr. 10, 06108 Halle (Saale)

Kosten: 450,00 EUR zzgl. MwSt. pro Person

Referent: Marco Kühn


Sehr geehrte Damen und Herren,

Immissionsschutzbeauftragte beraten und unterstützen Anlagenbetreiber in allen, für den Im-missionsschutz relevanten, Angelegenheiten. Das Erfordernis zur Bestellung von Immissionsschutzbeauftragten sowie die Anforderung an die Aufrechterhaltung deren Fachkunde wird in der 5. BImSchV geregelt. Darin wird auch die regelmäßige Fortbildung der entsprechenden Personen (§ 9 Abs. 1 der 5. BImSchV) gefordert.

Entsprechend ist ein Immissionsschutzbeauftragter alle zwei Jahre fortzubilden. Die Fortbildungsinhalte sind im Anhang II der 5. BImSchV vorgegeben und im Rahmen von durch die zuständige oberste Landesbehörde anerkannten Lehrgängen zu vermitteln.

Die BfU Dr. Poppe AG bietet die Möglichkeit die notwendige Fortbildung in einem eintägigen Kurs zu erwerben.

Programm zur Schulung

  1. Überblick über relevante gesetzliche Neuerungen und Rechtsprechung im Umweltschutzrecht
    Referent: Frau Bleeck
  2. Umgang mit bindenden Vorgaben und Pflichten aus der aktuellen Rechtsprechung

Referent: Frau Bleeck

  1. Anforderungen nach TA-Luft – Stand der Änderungen/Novellierung der TA-Luft bis heute

Referent: Frau Bleeck

  1. Neue Abluftbehandlungstechnologien

Referent: Extern

  1. Die Vorzüge von Managementsystemen und Zertifizierungen im Immissionsschutz

Referent: Frau Hedicke

  1. Neue Anforderungen an Schornsteinhöhen aus der TA-Luft 2021 i. V. mit Erfahrungen aus der Praxis anhand von Beispielen

Referent: Frau Dr. Felber

  1. Rechte und Pflichten des Störfallbeauftragten

Referent: Herr Kühn

Sofern wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns über eine entsprechende Anmeldung zur Teilnahme an unserer Fortbildungsveranstaltung für Immissionsschutzbeauftragte.

Anliegend übersenden wir Ihnen ein Anmeldeformular mit der Bitte dieses für jeden Teilnehmer ausgefüllt an uns zurückzusenden.

 


Stornierung von Fortbildungen bzw. Schulungen durch den Auftraggeber/Teilnehmer
Fortbildungen bzw. Schulungen, die nach dem Anmeldeschluss storniert werden, werden mit 50 % der Teilnahmegebühr als Stornokosten berechnet.
Bei Fernbleiben ohne vorherige Abmeldung ist die volle Gebühr der Fortbildungen bzw. Schulungen fällig.
Für Fortbildungen bzw. Schulungen können qualifizierte Ersatzpersonen einspringen. Es fallen keine weiteren Gebühren bei Personenwechsel an. Bitte sprechen Sie uns dafür rechtzeitig vorher an.

Kontakt

Betreuungsgesellschaft für
Umweltfragen Dr. Poppe AG
- Standort Halle-
Merseburger Straße 237
06130 Halle

Tel.: +49 (0)345 686977-0

E-Mail:

Anmeldung