Online-Vortrag: Löschwasserrückhaltung - Anforderung und Umsetzung

am 12.06.2024
ab 10:00 Uhr

Veranstaltungsort: online
Einstündig und kostenfrei

Referent: Christoph Franken


§ 20 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) fordert, dass Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen so geplant, errichtet und betrieben werden müssen, dass die bei Brandereignissen austretenden wassergefährdenden Stoffe, Lösch-, Berieselungs- und Kühlwasser sowie die entstehenden Verbrennungsprodukte mit wassergefährdenden Eigenschaften nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zurückgehalten werden.

Diese pauschale Forderung führt in der praktischen Umsetzung bereits seit Einführung der AwSV im Jahr 2017 zu vielen Fragestellungen bei Betreibern, aber auch Anlagenplanern und Genehmigungsbehörden.

In einem Online-Vortrag stellen wir Ihnen die Hintergründe der Löschwasserrückhaltethematik vor, bieten Ihnen eine Übersicht zur aktuellen Rechtslage, zeigen Ihnen Umsetzungsmöglichkeiten zur Löschwasserrückhaltung und geben einen Ausblick in die geplante zukünftige rechtliche Systematik und Umsetzung.

Themen des Vortrags:

  • Ursprung und Hintergrund zur Löschwasserrückhaltung
  • Rechtliche Einordnung
  • Löschwasserrückhalte-Richtlinie
  • Leitfäden und Leitlinien
  • Praktische Umsetzung
  • Kritik
  • Ausblick Änderung AwSV

Wir unterstützen Sie gern bei der Umsetzung der Anforderungen an die Löschwasserrückhaltung und bieten Ihnen zum Einstieg in das Thema einen Online-Vortrag an:

Kontakt

Betreuungsgesellschaft für
Umweltfragen Dr. Poppe AG
- Standort Kassel-
Teichstraße 14-16
34130 Kassel

Tel.: +49 (0)561 - 96996-0

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