EMAS – eine Alternative zum Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001

Energieaudits und Energiemanagementsysteme sind ein wichtiger Bestandteil der Energieeffizienzstrategien der EU und der Bundesregierung. Dabei wird in der betrieblichen Energieeffizienz ein wichtiger Hebel in der Energiewende gesehen.

Aus diesem Grund sind Entlastungsmöglichkeiten bei den Energiekosten teilweise auch an die Implementierung eines Energiemanagementsystems oder die Durchführung von Energieaudits geknüpft. Zu nennen ist hier zunächst die besondere Ausgleichsregelung für produzierende Unternehmen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG (§§ 63 ff EEG). Die darin bereits mit dem EEG 2014 geänderte Regelung sieht einen Ausgleich für stromkostenintensive Unternehmen ab einem Stromverbrauch von 5 GWh vor, verknüpft die Gewährung aber an ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS.

Auch in der Verordnung des Bundeswirtschaftsministeriums zum Spitzenausgleich nach dem Energiesteuer- und Stromsteuergesetz (Spitzenausgleichs-Effizienzsystemverordnung – SpaEfV) sind für den Spitzenausgleich nach § 55 Energie- bzw. § 10 Stromsteuergesetz Energiemanagementsysteme nach DIN EN ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS gefordert (Nur kleinere und mittlere Unternehmen „KMU“ können ein alternatives System nutzen.) Zu beachten ist, dass grundsätzlich bis zum 30.06. des Antragsjahres ein Zertifikat nach ISO 50001 oder eine EMAS-Registrierungsurkunde vorliegen muss.

Für viele Unternehmen ist die Einführung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 eine größere Hürde und bedarf regelmäßig auch zusätzlicher personeller Ressourcen.

Eine Alternative wäre daher, das geforderte Energiemanagement im Rahmen des Umweltmanagementsystems EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) umzusetzen. Dies gilt insbesondere für Unternehmen, die bereits nach der DIN EN ISO 14001 zertifiziert sind, denn die Anforderungen der ISO 14001 sind bereits vollständig auch in EMAS enthalten. Die Umsetzung der Zusatzanforderungen nach EMAS dürften daher in vielen Fällen weniger aufwendig sein für diejenigen Betriebe, die bereits seit einiger Zeit ein Umweltmanagement implementiert haben. Eine vielfach auch als Vorteil gesehene Zusatzanforderung der EMAS liegt in der regelmäßigen Messung und Veröffentlichung der Umweltleistung eines Unternehmens durch eine entsprechende Umwelterklärung. Damit kann aber auch die Umweltleistung insgesamt für die Unternehmensdarstellung genutzt werden.

Insgesamt stellt daher die Validierung nach EMAS durch einen Umweltgutachter für bisher nach ISO 14001 zertifizierte Unternehmen eine echte Alternative gegenüber Energiemanagementsystemen nach DIN EN ISO 50001 dar.

Sprechen Sie uns gern zu diesem Thema an!

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Hüsemann
- Sachverständiger für Genehmigungsverfahren im Umweltbereich und für Verifizierungen im Treibhausgas-Emissionshandel, Umweltgutachter DE-V-0347 -
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