Coronakrise: Straßenverkehrsgüterechtliche Ausnahmeregelungen zur Sicherstellung der Lieferkette

Vor dem Hintergrund der Corona-Krise gelten bestimme Ausnahmeregelungen für den Straßengüterverkehr. Eine entsprechende Übersicht stellt das Bundesamt für Güterverkehr zur Verfügung, Stand: 07.04.2020.

Ziel ist es, insbesondere die Versorgung der Bevölkerung, zunehmend aber auch die Aufrechterhaltung der Lieferketten in Industrie und Handel, sicherzustellen.

Hierfür haben alle Bundesländer – inhaltlich nur wenig divergierend – insb. Ausnahmen von Sonn- und Feiertagsfahrverboten vorgesehen.

Zudem gibt es Änderungen/Erweiterungen im Rahmen des Fahrpersonalrechts. Sofern die Beförderung von Gütern im Werk- oder gewerblichen Güterkraftverkehr erfolgt, gelten Ausnahmen betreffend die tägliche Lenkzeiten und Ruhezeiten bei der Beförderung bestimmter relevanter Güter (insb. PSA, Treibstoffe und Waren des täglichen Bedarfs).

Schließlich gelten derzeit Erleichterungen in Bezug auf die Berufskraftfahrerqualifikation, da bestimmte erforderliche Weiterbildungsmaßnahmen derzeit nicht stattfinden können.

Bitte beachten Sie den Hinweis des Bundesamts für Güterverkehr, dass diese keine amtlichen Bekanntmachungen ersetzt und sich aufgrund der dynamischen Lage jederzeit Änderungen an den Ausnahmeregelungen eintreten können.

Mit freundlichen Grüßen

Simone Schwarz
Sicherheitsingenieur
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