Antragsstellung auf kostenlose Zuteilung in der 4. Handelsperiode

Am 28.02.2019 wurde die neue Zuteilungsverordnung für die 4. Handelsperiode (2021-2030) erlassen.

Betreiber von stationären Anlagen, die Tätigkeiten gemäß Anhang 1 Teil 2 des TEHG ausführen, haben grundsätzlich einen Anspruch auf kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten.

Die 4. Handelsperiode teilt sich in zwei Perioden auf. Der erste Zuteilungszeitraum erstreckt sich auf die Jahre 2021-2025, während der zweite Zuteilungszeitraum für die Jahre 2026-2030 Bestand haben wird. Für jeden Zuteilungszeitraum (2021-2025 und 2026-2030) sind jeweils separate Anträge zu stellen.

Die kostenlose Zuteilung in der 4. Handelsperiode richtet sich nach den historischen Aktivitätsraten unter der Berücksichtigung von Benchmarks (Produkt-, Wärme-, Brennstoff- und Fernwärme-Benchmarks) und dem Risiko der Verlagerung vom CO2-Emissionen (Carbon-Leakage Risiko, kurz CL-Risiko). Dabei ist zu beachten, dass die Zuteilung, unter der Voraussetzung, dass eine erhebliche Produktionsänderung von mehr als 15 % vorliegt, laufend angepasst wird.

Um kostenlose Zertifikate in der vierten Handelsperiode zu erhalten, müssen Betreiber von Bestandsanlagen einen Antrag bei der zuständigen Behörde stellen. Der Antrag muss einen Bezugsdatenbericht, einen Plan zur Überwachungsmethodik und einen Prüfbericht enthalten. Die Antragsfrist für die kostenlose Zuteilung wurde gem. § 23 TEHG bis zum 29.06.2019 verlängert. Bis dahin können Anträge für den Zuteilungszeitraum von 2021-2025 gestellt werden.

Der Plan zur Überwachungsmethodik (auch die methodische Grundlage für die Erstellung des Zuteilungsantrags, der jährlich zu erstellenden Mitteilung zum Betrieb und des Bezugsdatenberichts) beinhaltet eine Beschreibung der Ermittlung der jährlichen Aktivitätsrate, der Energieflüsse und der Emissionen der einzelnen Zuteilungselemente.

Inhalt des Bezugsdatenberichts sind allgemeine Anlagendaten und Jahresdaten der Jahre des Bezugszeitraums. Die Angabe des gesamten Bezugszeitraums ist erforderlich, weil sich die Anzahl der kostenlosen Zertifikate nach den historischen Daten richtet. Darüber hinaus muss eine Prüfstelle den Plan als zufriedenstellend bewerten. Diesbezüglich Prüfbericht muss durch eine geeignete Prüfstelle fristgerecht erstellt werden.

Die vorläufige Zuteilung ist für ein Anlagenteil (bisher auch als ‚Zuteilungselement‘ benannt) das Produkt aus dem zutreffenden Benchmark und der historischen Aktivitätsrate. Besteht kein CL-Risiko, so muss eine Kürzung der kostenlosen Zuteilung mit den anwendbaren Faktoren vorgenommen werden. Bis 2030 soll die kostenlose Zuteilung von 30% auf 0% sinken.

Die endgültige Menge an Zertifikaten, die kostenlos zugeteilt werden, ergibt sich aus dem Produkt  der vorläufigen Zuteilung mit dem linearen Faktor von 2,2 % (bei Stromerzeugern und neuen Marktteilnehmern). Ansonsten ist zu berücksichtigen, dass die  vorläufige Zuteilung voraussichtlich mit einem einheitlichen Sektor übergreifenden Korrekturfaktor angepasst wird.

Sinkende Zuteilungsmengen, wachsende Anforderungen sowie höhere CO2-Kosten lassen die Unternehmensrisiken steigen. Fehler bei der Antragsstellung können daher zu steigenden Produktionskosten führen. Der Antrag ist vollständig und rechtskonform zu erstellen, ansonsten erfolgt keine kostenlose Zuteilung. Die historischen Aktivitätsraten müssen belastbar dargestellt werden, wobei Benachteiligungen zu vermeiden sind.

Wir unterstützen Sie gern

  • bei der Erstellung des Bezugsdatenberichts und des Planes zur Methodenüberwachung,
  • bei der Vorbereitung auf das Zuteilungsverfahren,
  • bei der rechtlichen Prüfung und Prognose der zu erwartenden Zuteilungsmengen und
  • bei der konkreten Antragsstellung in der 4. Handelsperiode für die Zuteilung kostenloser Zertifikate,
  • bei der Auswahl der Prüfstelle und Begleitung der Prüfung des Zuteilungsantrags,
  • bei der Kommunikation mit Prüfstelle und DEHSt.

Sprechen Sie uns an!

Mit freundlichen Grüßen

Dipl.-Ing. Stefan Hüsemann
Sachverständiger für Genehmigungsverfahren im Umweltbereich und Verifizierung im Treibhausgas-Emissionshandel, Umweltgutachter
Tel.: 0561/96996-24
E-Mail:

Jens Tröster
M.Eng. Techn. Management Energie-, Gebäude- u. Umwelttechnik
Tel.: 0561/96996-260
E-Mail:

 

Haben Sie Fragen?

E-Mail: info(at)bfu-ag.de
Telefon: +49 (0)561 96996-0