Erinnerung zur diesjährigen Überprüfungsfrist (19.08.2019) für Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider

In der Vergangenheit hatten wir Sie mit unseren Newslettern vom 09. April 2018, 05. Juli 2018 und 04.10.2018 bereits zu den Anforderungen und Inhalten der 42. BImSchV informiert.

Gerne möchten wir Sie hiermit nochmals an die diesjährige Überprüfungsfrist für Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern nach § 14 der 42. BImSchV erinnern.

Gemäß § 14 der 42. BImSchV besteht für den Betreiber von Verdunstungskühlanalgen, Kühltürmen und  Nassabscheidern die Pflicht, diese Anlagen nach der Inbetriebnahme regelmäßig alle fünf Jahre überprüfen zu lassen. Die Überprüfung der Anlagen soll durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder durch eine akkreditierte Inspektionsstelle Typ A vorgenommen werden. Im Rahmen der Überprüfung wird die Anlage durch den Sachverständigen in Bezug auf den hygienischen Zustand und die Erfüllung der sich aus der 42. BImSchV ergebenden Anforderungen beurteilt. Der abschließende Prüfbericht wird dem Betreiber und der Behörde ausgestellt.

Alle Bestandsanlagen, die vor dem 19. August 2011 in Betrieb genommen wurden, sind gemäß § 14 der 42. BImSchV bis spätestens 19. August 2019 durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen überprüfen zu lassen.

Die BfU AG kann Ihnen gerne die Überprüfung Ihrer Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen anbieten. Sprechen Sie uns an!

Gerne stehen wir Ihnen bei Rückfragen zur Verfügung.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Konstantin Kirsch
- M.Sc. Umweltingenieur -
- Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider -

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