Die Novellierung der 17. BImSchV

Die Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen regelt die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb von immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Abfallverbrennungs- und Abfallmitverbrennungsanlagen und wurde am 16.02.2024 novelliert. Mit den Änderungen wurden die luftseitigen Anforderungen der BVT-Schlussfolgerung für die Abfallverbrennung vom 12.11.2019 umgesetzt.

Wesentliche Inhalte der erfolgten Novelle sind Folgende:

  • verpflichtende Einführung eines Umweltmanagementsystems für alle Abfallverbrennungsanlagen, die eine IE-Anlagen sind,
  • verpflichtende Untersuchung auf radioaktive Inhaltsstoffe der Abfallanlieferungen (hiervon ausgenommen sind Klärschlammverbrennungsanlagen)
  • Absenkung von Emissionsgrenzwerten für NOx, SOx, HF, HCl, Hg, Schwermetalle, PCDD/F,
  • Keine Ausnahme mehr für bestehende Abfallverbrennungsanlagen oder bestehende Anlagen mit einer Feuerungswärmeleistung
    ≤ 50 MW von den Jahresmittelwerten nach § 10 (für Anlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von ≤ 50 MW erst ab 04.12.2028),
  • Senkung des Emissionsgrenzwertes Jahresmittelwert für Quecksilberverbindungen für Abfallverbrennungsanlagen von 0,01 auf
    0,005 mg Hg/
    ,
  • Pflicht zur Messung von Gesamtstaub, Gesamt-C und PCDD/F im Anfahrbetrieb,
  • Verträglichkeitsprüfung von flüssigen oder gasförmigen gefährlichen Abfällen,
  • Mindestanforderungen für die Energieeffizienz von Anlagen, die eine IE-Anlagen sind.

Die Anforderungen der Novelle gelten grundsätzlich für bestehende IE-Anlagen ab dem 04.12.2023 und für bestehende Nicht-IE-Anlagen ab dem 04.12.2025. Die Anforderungen aus zur Radioaktivitätsmessung, zur Einführung eines Umweltmanagementsystems, zum Jahresmittelwert sowie zur Energieeffizienz gelten für bestehende IE-Anlagen ebenfalls erst ab dem 04.12.2025.

Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen zu den Änderungen zur Verfügung. Sprechen Sie uns an!

Vanessa Thiede
- LL.M. Umwelt- und Energierecht –
Telefon: 0049 345 686977-28
E-Mail:

Christin Johanna Kahl
- B.Eng. Green Engineering -
Telefon: 0049 345 686977-23
E-Mail:

 

Haben Sie Fragen?

E-Mail: info(at)bfu-ag.de
Telefon: +49 (0)561 96996-0