BfU AG

Betreuungsgesell­schaft für
Umweltfragen Dr. Poppe AG

Legal security and support for over four decades

Betreuungsgesellschaft für Umweltfragen Dr. Poppe AG gives you the necessary free space to allow you to focus on your core business.

We help you to find solutions to problems that brook no delay. Our service offering ranges from project-related support for your environmental and quality management through to complete accompaniment of your enterprise in all areas of in-house environmental protection and occupational safety.

As a customer, you are the centre of our attention. Sustained support is the standard that we set ourselves. We align high legal and technical requirements with systematic, economically justifiable consultancy services.

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Verbotshistorie der PFAS

PFAS steht für per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (per- and polyfluoroalkyl substances). Es handelt sich um eine nicht natürlich vorkommende Chemikaliengruppe, die aus einer Vielzahl von chemischen Stoffen besteht. PFAS werden bereits seit den späten 1940er Jahren industriell hergestellt und aufgrund ihrer wasser-, fett- sowie schmutzabweisenden Eigenschaften vielfältig eingesetzt. Darüber hinaus hat ihre chemische und thermische Stabilität den Einsatz von PFAS in industriellen Prozessen und Produkten vorangetrieben.

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Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen: Gesetzesentwurf zur Umsetzung der CSR-Richtlinie

Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsberichtpflichten gemäß der CSR-Richtlinie beschlossen. Die CSR-Richtlinie sieht vor, dass Unternehmen über die Auswirkungen ihrer Geschäftsaktivitäten hinsichtlich ökonomischer, sozialer und ökologischer Kriterien berichten müssen. Zusätzlich wird der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen stark ausgeweitet.

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Die ausstehende Novellierung der AwSV und die Anwendbarkeit der Löschwasser-Rückhalte-Richtlinie (LöRüRL)

In § 20 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) ist bundeseinheitlich festgelegt, dass bereits bei der Planung, der Errichtung und dem Betrieb von Anlagen das Erfordernis einer Löschwasser-Rückhaltung berücksichtigt werden muss. Diese Forderung wird damit begründet, dass auch bei Brandereignissen eine Gewässerschädigung durch freigesetzte wassergefährdende Stoffe bzw. kontaminiertes Löschwasser vermieden werden muss. Allerdings enthält die AwSV keine konkreten Hinweise hinsichtlich der praktischen Umsetzung einer Löschwasser-Rückhaltung. Insoweit soll auf die allgemein anerkannten Regeln der Technik zurückgegriffen werden, die bisher anhand der Löschwasser-Rückhalte-Richtlinie (LöRüRL) bestimmt wurden (vgl. § 15 AwSV i.V.m. Nr. 5.4. Abs. 2 TRwS 779). Da die LöRüRL inzwischen nach Meinung vieler Experten nicht mehr den aktuellen Stand der Technik widerspiegelt, wurde sie bereits am 01.01.2020 außer Kraft gesetzt.

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Schedule of services

A comprehensive list of our services in the field of environmental protection is available here

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