Betreuungsgesellschaft für Umweltfragen Dr. Poppe AG gives you the necessary free space to allow you to focus on your core business.
We help you to find solutions to problems that brook no delay. Our service offering ranges from project-related support for your environmental and quality management through to complete accompaniment of your enterprise in all areas of in-house environmental protection and occupational safety.
As a customer, you are the centre of our attention. Sustained support is the standard that we set ourselves. We align high legal and technical requirements with systematic, economically justifiable consultancy services.
Auch wenn es vor dem Hintergrund der Verschiebung der Einführung der Nachhaltigkeitsberichtserstattung sowie geplanten Änderungen (Verkleinerung des Kreises betroffener Unternehmen, Reduktion der Datenpunkte) etwas ruhiger um das Thema geworden ist, gehen aktuelle Entwicklungen in eine pragmatischere Richtung.
Mit der Empfehlung (Recommendation) der EU-Kommission vom 30.07.2025 wird der VSME-Standard nicht nur den KMU empfohlen, sondern ebenso großen Unternehmen geraten, Anfragen zu betrieblicher Nachhaltigkeit in ihrer Lieferkette auf dem VSME-Standard basieren zu lassen – er dient als „Value-Chain Cap“, dem Deckel an maximal abzufragenden Informationen in Lieferketten.
Mit der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A5.1 wurden die Vorgaben für Arbeitsplätze im Freien und in nicht allseits umschlossenen Arbeitsstätten konkretisiert. Ziel ist es, den Schutz der Beschäftigten vor Witterungseinflüssen, klimatischen Belastungen und besonderen Gefahren zu verbessern.
Das betrifft eine Vielzahl von Branchen – vom Bauwesen über das Facility Management bis hin zu Werkstätten und Produktionsbetrieben, bei denen Tätigkeiten teilweise im Freien oder in großen offenen Hallen stattfinden.
Mit der Verordnung (EU) 2023/2055 zur Beschränkung synthetischer Polymermikropartikel (SPM, umgangssprachlich Mikroplastik) ergeben sich neue Pflichten für Unternehmen, welche synthetische Polymermikropartikel herstellen und verwenden oder gezielt in ihren Produkten einsetzen.
Zum 17.10.2025 laufen zur Vorbereitung des stufenweisen Verbotes der Verwendung von SPM (z.B. für die Verkapselung von Duftstoffen, Verwendung in Wachsen und Poliermitteln) Fristen für die Bereitstellung von Informationen in der Lieferkette aus. Insbesondere müssen Hersteller von SPM ab dem 17.10.2025 zusätzliche Informationen bereitstellen (z.B. Gebrauchs- und Entsorgungsanweisungen, Aufnahme der ergänzenden Angabe, dass die gelieferten synthetischen Polymermikropartikel den Bedingungen des Eintrags 78 der REACH-Verordnung unterliegen). Diese Angabe soll den nachgeschalteten Anwendern ermöglichen, die Verwendung von SPM in ihren Produkten oder Anwendung zu identifizieren und notwendige Schritte für die Substitution einzuleiten.
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