Im Juni 2025 wurde der überarbeitete Leitfaden VdS 3145 „Photovoltaikanlagen“ veröffentlicht. Er fasst die Erfahrungen der Schadenverhütung zur Auswahl, Planung, Errichtung und zum Betrieb netzgekoppelter PV-Anlagen zusammen und zielt darauf ab, Betriebsunterbrechungen und Sachschäden zu vermeiden bzw. zu minimieren.

Neu in der Fassung sind:

  • aktualisierte Bezüge zu Verordnungen und Normen,
  • Hinweise aus abgeschlossenen Forschungsprojekten sowie
  • eine gezielte Behandlung von Anlagen, die älter sind als 20 Jahre (Ü20).

Thematisch werden brandschutztechnische, mechanische, elektrotechnische und sicherungstechnische Aspekte behandelt.

Warum ist das für Betreiber relevant

Die VdS-Aktualisierung konkretisiert, worauf Schadenverhütung, Versicherer und Gutachter aktuell achten: vollständige Dokumentation (Anlagenpass, Prüfberichte), nachvollziehbare Komponenten-Historie und forschungsbasierte Prüfanforderungen. Die Fassung nennt explizit Ü20-Anlagen als Prüf-/Bewertungsfokus und empfiehlt objektbezogene Vertiefungen. Die VdS gibt zudem konkrete Anforderungen an Prüfintervalle (jährliche Sichtprüfung; mindestens alle 4 Jahre wiederkehrende Prüfung nach DIN EN 62446-1) und nennt Thermografie als fachkundige Ergänzung zur Erkennung von Hotspots. Diese Punkte reduzieren Haftungs- und Versicherungsrisiken, wenn sie nachweisbar erfüllt sind.

Drei Dinge, die Sie heute anstoßen sollten

  • Dokumentation: Anlagenpass, Schaltpläne und das letzte Prüfprotokoll zusammenstellen.
  • Komponentenhistorie: Ist die Anlage älter als 20 Jahre oder wurden Wechselrichter, Verkabelung oder Montagesysteme geändert? Bei Ü20-Beständen empfiehlt VdS eine vertiefte messtechnische Prüfung und ggf. ergänzende Thermografie durch zertifizierte Thermografen.
  • Sichtprüfung + Thermografie / Prüffristen: Jahres-Sichtprüfung auf Module, Befestigungen, Dachdurchführungen und Schutzsysteme; Thermografie (hotspot-check) wenn in den letzten 12 bis 24 Monaten nicht erfolgt. Wiederkehrende Prüfung nach DIN EN 62446-1 um kleinere Mängel zeitnah zu identifizieren.

Und noch ein Hinweis unserer Brandschützer: Achten Sie darauf, dass keine Module bzw. ungeschützte DC-Leitungen über Brandabschnitte geführt werden, Wechselrichter auf nichtbrennbaren Untergrund montiert sind und Lichtbogen-Erkennung aktiviert ist (siehe VdS-Checkliste). Außerdem sind PV-Anlagen in den standortbezogenen Feuerwehrplänen zu ergänzen.

Feuerwehr / Abschalt-Schnittstellen

Die VdS beschreibt Feuerwehr-relevante Schnittstellen:

  • DC-Freischaltstellen („Feuerwehrschalter“) sind nach VDE-Anwendungsregel VDE-AR-E 2100-712 zu betrachten.
  • Vorhandene Feuerwehrschalter müssen regelmäßig nach Herstellervorgaben gewartet werden.
  • Zur Einsatzpraxis empfiehlt VdS Lagepläne/Abschaltinformationen bereitzustellen und DC-Leitungen im Feuerwehrplan kenntlich zu machen.

Diese Punkte verhindern Erschwernisse für Einsatzkräfte und sind operationell relevant.

Wie Sie sehen, gibt es eine Menge zu beachten, um PV-Anlagen sicher und zuverlässig zu betreiben.

Sprechen Sie uns gerne an! Ob es um die brandschutzgerechte Planung und Errichtung neuer Anlagen geht, die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen oder die schadens- und ausfallfreie Weiterführung Ihres bestehenden Systems: Wir unterstützen Sie dabei.

Darüber hinaus helfen wir Ihnen bei der Aktualisierung standortbezogener Feuerwehrpläne und stellen sicher, dass alle relevanten Schnittstellen für den Einsatzfall berücksichtigt sind.

Jason Ullmann

– M. Sc. Chemie –

Mobil: +49 160 457 38 25

Telefon: +49 345 686977-25

E-Mail:

  

 

 

 

Any further questions?

E-Mail: info(at)bfu-ag.de
Tel.: +49 (0)561 96996-0