Mit der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A5.1 wurden die Vorgaben für Arbeitsplätze im Freien und in nicht allseits umschlossenen Arbeitsstätten konkretisiert. Ziel ist es, den Schutz der Beschäftigten vor Witterungseinflüssen, klimatischen Belastungen und besonderen Gefahren zu verbessern.

Das betrifft eine Vielzahl von Branchen – vom Bauwesen über das Facility Management bis hin zu Werkstätten und Produktionsbetrieben, bei denen Tätigkeiten teilweise im Freien oder in großen offenen Hallen stattfinden.

Typische Gefährdungen im Arbeitsalltag

·        Arbeiten in offenen Hallen, in denen Temperaturen stark absinken können

·        Längere Tätigkeiten bei direkter Sonneneinstrahlung oder hoher UV-Belastung

·        Arbeiten im Regen oder bei erhöhter Feuchtigkeit, die Unfallgefahren vergrößert

·        Einsatz von Maschinen im Außenbereich, wo Wind oder Kälte eine Rolle spielen

Was Arbeitgeber jetzt beachten müssen

·        Anpassung der Gefährdungsbeurteilungen unter Berücksichtigung der spezifischen Witterungsrisiken (z.B. UV-Strahlung, Niederschläge, Windkräfte)

·        Erstellung von Maßnahmenkonzepten für unterschiedliche Witterungsbedingungen, um Mitarbeiter z.B. bei extremer Kälte oder Hitze zu schützen

·        Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstung und Unterweisung (z.B. wärmende Kleidung, Sonnenschutz)

Unternehmen, die diese Vorgaben nicht umsetzen, riskieren nicht nur Arbeitsschutzmängel und behördliche Anordnungen, sondern auch erhöhte Gesundheitsrisiken für ihre Mitarbeiter: von Unterkühlung und Erkältungen über Hitzeschäden bis hin zu Langzeitschäden durch UV-Strahlung.

Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!

Mervée Hoffmann

- Dr. rer. nat. (Dipl. Biologin) –

 

-         Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider

-         AwSV-Sachverständige

-         Fachkraft für Arbeitssicherheit

E-Mail:

Any further questions?

E-Mail: info(at)bfu-ag.de
Tel.: +49 (0)561 96996-0