Mit der Verordnung (EU) 2023/2055 zur Beschränkung synthetischer Polymermikropartikel (SPM, umgangssprachlich Mikroplastik) ergeben sich neue Pflichten für Unternehmen, welche synthetische Polymermikropartikel herstellen und verwenden oder gezielt in ihren Produkten einsetzen.

Zum 17.10.2025 laufen zur Vorbereitung des stufenweisen Verbotes der Verwendung von SPM (z.B. für die Verkapselung von Duftstoffen, Verwendung in Wachsen und Poliermitteln) Fristen für die Bereitstellung von Informationen in der Lieferkette aus. Insbesondere müssen Hersteller von SPM ab dem 17.10.2025 zusätzliche Informationen bereitstellen (z.B. Gebrauchs- und Entsorgungsanweisungen, Aufnahme der ergänzenden Angabe, dass die gelieferten synthetischen Polymermikropartikel den Bedingungen des Eintrags 78 der REACH-Verordnung unterliegen). Diese Angabe soll den nachgeschalteten Anwendern ermöglichen, die Verwendung von SPM in ihren Produkten oder Anwendung zu identifizieren und notwendige Schritte für die Substitution einzuleiten.

Zudem werden für Hersteller und nachgeschaltete industrielle Anwender von SPM in Form von Granulaten, Flocken und Pulvern, die als Ausgangsmaterial für die Kunststoffherstellung in industriellen Anlagen verwendet werden, bzw. andere Hersteller von synthetischen Polymermikropartikeln und andere nachgeschaltete industrielle Anwender, die synthetische Polymermikropartikel in industriellen Anlagen verwenden, Berichtspflichten ab dem Jahr 2026 auferlegt.

Was ist zu tun?

  • Prüfen Sie Ihre Lieferketten: Auch wenn Sie nicht der Hersteller sind, können Sie von den Informationspflichten betroffen sein, wenn Sie SPM oder Produkte, die SPM enthalten, weitergeben.
  • Vorab Informationen einholen: Wenn Sie SPM-haltige Produkte importieren, fordern Sie relevante Daten (Polymeridentität, Konzentrationen) von Ihren Lieferanten ein.
  • Planen Sie Etiketten & Sicherheitsdatenblätter rechtzeitig: Passen Sie Gestaltung und Inhalt an gesetzliche Vorgaben an, inklusive mehrsprachiger Informationen, QR-Code-Verlinkungen etc.
  • Nutzen Sie elektronische Instrumente unterstützend: QR-Codes oder Hyperlinks können ergänzen, aber nicht vollständig ersetzen.
  • Beachten Sie Fristen sorgfältig: Ab 17. Oktober 2025 besteht für viele Kategorien eine Pflicht, ab 2026 für spezielle Einsatzfälle.
  • Dokumentation & Nachweis: Halten Sie fest, wie und wo Sie die Informationen bereitgestellt haben, um im Zweifel die gesetzlichen Anforderungen nachweisen zu können.

Gern unterstützen wir Sie bei der Betroffenheitsanalyse und der Erarbeitung von Lösungen rund um die Verwendung von SPM. Sprechen Sie uns gerne an.

Franziska Dux

- M. Eng. Umweltschutz -

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Dr. Dominique Anna Bock

- promovierte Chemikerin - 

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