Am 6. August 2024 hat die nordrhein-westfälische Landesregierung den „Runderlass über Anforderungen zum Hochwasserschutz und der Starkregenvorsorge bei Abwasseranlagen (Hochwasserschutz-Abwasseranlagen)“ veröffentlicht.

Hintergrund sind die extremen Hochwasserereignisse im Juli 2021. Über § 56 LWG NRW werden nun verbindlich die Regeln der Technik festgelegt, die eine Hochwasser- und Starkregensicherheit von Abwasseranlagen gewährleisten sollen. Der Erlass gilt sowohl für kommunale als auch für industrielle Anlagen.

Welche Pflichten und Fristen gelten?

Die Vorgaben unterscheiden sich je nach Art der Anlage und Risikogebiet:

1. Kläranlagen & industrielle Abwasserbehandlungsanlagen in festgesetzten Überschwemmungsgebieten

Bis 31.12.2027: Erstellung einer Grobanalyse und eines Schutzkonzepts

Bis 31.12.2027: Umsetzung aller baulichen Maßnahmen gemäß Schutzkonzept

2. Kläranlagen & industrielle Abwasserbehandlungsanlagen außerhalb von Überschwemmungsgebieten

Bis 31.12.2026: Erstellung der Grobanalyse

Bis 31.12.2028: Erstellung und Übermittlung des Schutzkonzepts an die Überwachungsbehörde

Bis 31.12.2032: Abschluss der Maßnahmenumsetzung

3. Alle weiteren Abwasser(behandlungs)anlagen

Bis 31.12.2029: Erstellung der Grobanalyse

Bis 31.12.2031: Erstellung und Übermittlung des Schutzkonzepts an die Überwachungsbehörde

Bis 31.12.2035: Abschluss der Maßnahmenumsetzung

Unterstützung bei Fragen

Wenn Sie Fragen zum Erlass oder zu dessen Umsetzung haben, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.
Kontaktieren Sie uns jederzeit.

Mechtild Röttcher
- Umweltassessorin Dipl.-Ing. -
Sachverständige für Genehmigungsverfahren im Umweltbereich
Tel.: +49 40 30238698-4
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Torge Varel
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