Nebenbetriebe, die im Rahmen des Facility Managements für Gebäude, Werkstätten und Maschinen zuständig sind, tragen eine besondere Verantwortung. Sie sind für die Instandhaltung zuständig, führen kleinere Reparaturen durch und sorgen für den sicheren Betrieb der Infrastruktur. Gerade bei älteren Gebäuden oder Anlagen kann der Kontakt mit Schadstoffen wie z.B. asbesthaltigen Materialien dabei nicht ausgeschlossen werden.

Asbest wurde beispielweise in der Vergangenheit häufig in Dach- und Fassadenplatten, Bodenbelägen, Rohrisolierungen oder Maschinendichtungen verbaut. Für Mitarbeiter im Facility Management bedeutet dies: Bei Wartungs- oder Instandhaltungsarbeiten besteht jederzeit die Gefahr, unbeabsichtigt auf Asbest oder andere Schadstoffe zu stoßen.

Typische Szenarien im Facility Management

  • Austausch oder Sanierung alter Maschinenkomponenten mit asbesthaltigen Dichtungen
  • Wartung von Heizungsanlagen oder Leitungen mit asbesthaltiger Isolierung
  • Bohr-, Schleif- oder Abrissarbeiten, bei denen Asbest unbewusst freigesetzt werden kann
  • Entfernung oder Sanierung von Fugendichtungen, Dichtmassen oder Beschichtungen mit PCB (z. B. in Fensteranschlüssen oder Dehnfugen)
  • Überarbeitung von Parkdecks, Werkstattböden oder Dachbahnen, in denen PAK-haltige Teerprodukte verwendet wurden
  • Rückbau von elektrischen Anlagen oder Kondensatoren, in denen PCB-haltige Bauteile verarbeitet wurden

Nach § 5a und § 6 GefStoffV sind Arbeitgeber verpflichtet, ihre Beschäftigten im sicheren Umgang mit Gefahrstoffen zu schulen. Eine solche Qualifikation ist nicht nur eine rechtliche Vorgabe, sondern auch ein entscheidender Beitrag zum Gesundheitsschutz der eigenen Mitarbeiter und zur Vermeidung von Haftungsrisiken.

Warum jetzt handeln?

Bereits kleinste freigesetzte Asbestfasern können sich in der Lunge ablagern und führen nicht selten erst Jahrzehnte später zu schweren Erkrankungen. Wer Asbest unsachgemäß behandelt oder Arbeiten ohne geschultes Personal ausführt, riskiert damit nicht nur Bußgelder und behördliche Konsequenzen, sondern auch langanhaltende gesundheitliche Schäden bei Mitarbeitern.

Die aktuelle Gesetzeslage sieht vor, dass alle Personen, die Tätigkeiten an asbesthaltigen Materialien ausführen oder diese auch nur berühren könnten, eine entsprechende Schulung absolviert haben müssen. Arbeitgeber, die hier zögern, bewegen sich in einer rechtlichen Grauzone und setzen sich möglichen Haftungsansprüchen aus.

Ihre Vorteile einer Schulung

Eine rechtzeitige und vollständige Qualifikation Ihrer Mitarbeiter bringt Ihnen entscheidende Vorteile:

  • Rechtssicherheit: Sie erfüllen gesetzliche Anforderungen und vermeiden Bußgelder.
  • Gesundheitsschutz: Ihre Mitarbeiter lernen, Gefahren korrekt einzuschätzen und sich wirksam zu schützen.
  • Wirtschaftlichkeit: Prävention ist kostengünstiger als spätere Schadensfälle oder Sanierungsauflagen.

Unsere Fortbildungen sind praxisorientiert, rechtssicher und individuell an Ihren Betrieb angepasst. Sie werden von Mitarbeiten durchgeführt, die u.a. über die umfassende Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3, verfügen. Wir vermitteln allen relevanten Mitarbeitergruppen – vom Hausmeister bis zum Industriemechaniker – das notwendige Know-how im Umgang mit Gebäudeschadstoffen wie Asbest, PCB etc., sodass Unsicherheiten im Alltag vermieden werden.

Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!

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Dr. Mervée Hoffmann

Dr. rer. nat. (Dipl. Biologin)

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