Wie bereits in den vergangenen Jahren wird die Abgabe von Berichtsdaten für PRTR und Großfeuerungsanlagen (GFA) auch im Jahr 2024 wieder über das Portal BUBE-Online abgewickelt. Nach einer zwischenzeitlichen Überarbeitung des Portals steht BUBE nun wieder vollständig für die anstehende Berichtskampagne zur Verfügung (erreichbar unter https://bube-portal.de/).

Aufgrund der Umstrukturierung können die bisherigen Anmeldedaten nicht mehr verwendet werden. Die Zugangsdaten zur neuen Online-Anwendung sollten den berichtspflichtigen Betreibern von der jeweils für den Immissionsschutz zuständigen Aufsichtsbehörde übermittelt oder andernfalls dort angefragt werden.

Hinweise für berichtspflichtige Betreiber:

Je nach Bundesland wurden für das Berichtsjahr 2023 bereits abweichende Regelungen festgelegt. Die nachfolgenden individuellen Regelungen beziehen sich auf den Stand vom 09.04.2024:

In Hessen werden für das Jahr 2023 die Daten zur PRTR-VO, zur 13. BImSchV und der 17. BImSchV über Excel-Formulare erhoben (Stand 09.04.2024 von der HLNUG-Website).

In Bayern wurden mit Schreiben vom 13.12.2023 Formulare für die Berichterstattung 2023 an die PRTR-berichtspflichtigen Anlagenbetreiber versandt (Stand 09.04.2024 von der LfU-Website).

In den Bundesländern Bremen und Mecklenburg-Vorpommern wurde die Frist zur Abgabe der PRTR/GFA-Berichte bis zum 31.Mai 2024 verlängert (Stand 09.04.2024 auf den jeweiligen Webseiten der Länder).

Weitere individuelle Regelungen in den einzelnen Bundesländern können sich nachträglich ergeben haben. Mehr Informationen unter https://bube-portal.de/bube-static/contact-land.html

 

Berichterstattung über das BUBE Portal

Bei BUBE (Betriebliche Umweltdatenberichterstattung) handelt es sich um eine browserbasierte Anwendung, mit der Betriebe verschiedene Berichterstattungspflichten digital erfüllen können. Dazu gehören Berichte nach der

  • EU PRTR-Verordnung ((EG) Nr. 166/2006) sowie
  • 11. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsgesetzes (Verordnung über Emissionserklärungen - 11. BImSchV),
  • 13. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsgesetzes (Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen - 13. BImSchV)
  • 17. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen - 17. BImSchV).

Stine Rucker

- M.Sc. Geowissenschaften -

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Stefan Hüsemann

- Teamleiter -

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