Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (per- and polyfluoroalkyl substances, PFAS) sind aufgrund ihrer hohen thermischen und chemischen Stabilität attraktiv zum Einsatz für verschiedenste Einsatzgebiete weltweit. Herauszuheben sind an dieser Stelle die Anwendungen von PFAS als Tenside, als Imprägniermittel für Textilien und Lederwaren, sowie als Beschichtungsmittel für Papiere, Kunststoffe und Metalle.

PFAS und ihre Abbauprodukte sind persistente Stoffe, die unter Umweltbedingungen äußerst langsam abgebaut werden, und daher mittlerweile global im Ökosystem nachweisbar sind. Da PFAS durch toxische und karzinogene Auswirkungen ebenfalls gesundheitsschädliche Eigenschaften aufweisen, stellen sie mittlerweile eine ernstzunehmende Bedrohung für die allgemeine Gesundheit dar.

Um die schädlichen Auswirkungen dieser Stoffe zukünftig zu begrenzen, wurde zu Beginn dieses Jahres ein Vorschlag zur Beschränkung von PFAS innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingereicht. Verbindliche Vorgaben zur Beschränkung von PFAS werden voraussichtlich im Jahr 2025 durch die Europäische Kommission und die einzelnen Mitgliedsstaaten veröffentlicht.

Der Vorschlag zur Beschränkung von PFAS sieht vor, dass nach dem Inkrafttreten Übergangsfristen für Unternehmen zur Substitution von PFAS gelten werden. Nach Ablauf dieser Fristen muss die betriebliche Substitution sämtlicher PFAS abgeschlossen sein.
Unternehmen wird daher empfohlen, möglichst frühzeitig die Verwendung von PFAS zu identifizieren um deren Ersatz ohne Qualitätseinschränkungen fristgerecht bewerkstelligen zu können.

Sollten Sie Fragen zur Beschränkung von PFAS und den damit verbundenen Anforderungen haben oder möchten Sie bereits jetzt mit der Umsetzung in Ihrem Unternehmen beginnen, sprechen Sie uns gerne an.

Wir stehen Ihnen gerne beratend und unterstützend zur Seite.

Mit freundlichen Grüßen

Franziska Dux
- M. Eng Umweltschutz -
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