Gemäß § 9 der 12.BImSchV sind Sicherheitsberichte (SIB) für Betriebsbereiche (BB) der oberen Klasse nach § 2 Nr. 2 der 12.BImSchV zu erstellen und wiederkehrend zu überprüfen bzw. soweit erforderlich zu aktualisieren. Sie bilden ein wesentliches Instrument, um darzulegen, dass

  • von den Anlagen des BB ausgehende Gefahren von Störfällen vernünftigerweise auszuschließen sind,
  • die Auswirkungen von dennoch auftretenden Störfällen so gering wie möglich gehalten werden und
  • die Anlagen dem Stand der Sicherheitstechnik entsprechen (Betreiberpflichten nach § 3 Abs.1, 12.BImSchV).

Der Sicherheitsbericht enthält mindestens die in Anhang II der 12. BImSchV aufgeführten Angaben und Informationen. Hinweise zur Erstellung von Sicherheitsberichten beinhaltet derzeit die Vollzugshilfe zur Störfallverordnung aus dem Jahr 2004. Als Ergänzung dieser nicht fortgeschriebenen Vollzugshilfe aus 2004 gab die Kommission für Anlagensicherheit (KAS) die Erstellung eines Leitfadens zu Mindestangaben im SIB in Auftrag, um bundesweit einheitliche Empfehlungen zur Gewährleistung einer ausreichend hohen Qualität insbesondere hinsichtlich Informationsumfang und -tiefe zu liefern.

Der Leitfaden wurde als KAS-55 am 15.04.2021 verabschiedet. In diesem Newsletter geben wir Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Ergänzungen gegenüber der Vollzugshilfe aus 2004.

  • Erweiterung der Hinweise zur Dokumentation des Sicherheitsmanagementsystems (SMS) hinsichtlich der darzulegenden Schwerpunkte und ihrer Darstellung.

  • Ergänzung um Angaben der Geländehöhen und vermasste Grundrisse auch für Anlagen und sonstige Gebäude des Umfeldes von Betriebsbereichen (Topografie), die von Störfällen betroffen sein können.

  • Zusätzliche Angaben zu Bergbautätigkeiten und ein Verzeichnis für Bohrlöcher innerhalb des Betriebsbereiches im Rahmen einer Beschreibung der Vorgeschichte des Standortes.

  • Anführung wesentlicher Informationen und deren Quellen im Leitfaden zur besseren Beschreibung von Entwicklungen in der Nachbarschaft gemäß Anhang II Abschnitt II Nr. 3 der 12. BImSchV.

  • Das Umfeld der Bereiche, die von einem Störfall betroffen werden könnten, ist so zu beschreiben, dass eine Beurteilung der möglichen Störfallauswirkungen ermöglicht wird.

  • Zur Beschreibung von Gefahrenquellen durch Eingriffe Unbefugte werden zusätzlich insbesondere cyberphysische Angriffe und Gefährdungen durch Drohnen genannt sowie die KAS-51 für deren Beurteilung empfohlen.

  • Vernünftigerweise auszuschließende und vernünftigerweise nicht auszuschließende Störfallszenarien werden mit Betrachtungsgrundsätzen und Hinweisen zu deren Auswirkungen erläutert.

  • Der Situation in Chemie- und Industrieparks wurde durch ein separates Kapitel Rechnung getragen. Betriebsbereiche, welche nach § 15 der 12. BImSchV als Akzeptor und /oder Donator fungieren (Domino-Effekt), sind per Definition im SIB als benachbarte Gefahrenquellen darzustellen. Die KAS-55 empfiehlt darüber hinaus auch andere Anlagen im Umkreis von 200 m als benachbarte Gefahrenquelle zu prüfen.

  • Das Kapitel zu Chemie- und Industrieparks enthält auch Hinweise zu allgemeinen, auf den Chemie-/ Industriepark bezogenen Teilen von Sicherheitsberichten, die den betriebsbereichsbezogenen Sicherheitsberichten vorangestellt werden können und nennt weiterführende Literatur.

  • Ein weiteres separates Kapitel widmet sich ausschließlich der Anforderungen an Schutz- und Notfallmaßnahmen (entsprechend Anhang II Abschnitt V der 12. BImSchV).

  • Darüber hinaus werden die Begriffe von schutz- und besonders schutzwürdigen Objekten weiter konkretisiert und im Anhang Beurteilungswerte wie z.B. Selbstentzündungsbedingungen, kritische Bestrahlungsstärken, personelle und Sachschäden in Abhängigkeit von Spitzenüberdrücken aufgeführt.

Wir unterstützen Sie bei der betrieblichen Umsetzung der geforderten Maßnahmen und stehen Ihnen für Fragen zur Verfügung. Sprechen Sie uns an!

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Kerstin Beiner
- Störfallbeauftragte -
T: +49 345 686977-24
E:

Marco Kühn
- Sachverständiger nach § 29b BImSchG -
T: +49 345 686977-14
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