Termin:
Mittwoch, 26.04.2023
Uhrzeit: 10:00 bis 12:00 Uhr
Veranstaltungsort: online
Das Jahr 2023 bringt einige Neuerungen mit sich – auch im Gefahrgutrecht. Zum 01. Januar 2023 traten die Änderungen des
in Kraft.
Die Übergangsfrist endet für das ADR, RID und ADN am 30. Juni 2023. Der IMDG-Code Amendment 41-22 darf auf freiwilliger Basis ab 01. Januar 2023 angewendet werden, ab 01. Januar 2024 ist die Anwendung verpflichtend. Spätestens zu diesen Stichtagen müssen die neuen Regelungen für den Transport gefährlicher Güter im Betrieb angewendet werden. Daher ist es für Sie und Ihre Mitarbeiter wichtig, die neuen Regelungen zu kennen und umzusetzen.
Darüber hinaus bedarf es in Deutschland einer nationalen Inkraftsetzung der internationalen Regelungen für den Transport gefährlicher Güter. Dies erfolgt durch die Änderung der GGVSEB (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt), der GGVSee (Gefahrgutverordnung See) und weiterer Regelungen (wie der GGAV (Gefahrgut-Ausnahmeverordnung), GGKostV (Gefahrgutkostenverordnung), GbV (Gefahrgutbeauftragtenverordnung)). Auch die Neuerungen und Änderungen dieser Vorschriften sind im Betrieb zu berücksichtigen.
Daher bieten wir Ihnen die Möglichkeit, sich über die aktuellen Änderungen detailliert zu informieren.
Preis: 250,- € zzgl. gesetzlicher MwSt., bei Buchung bis 16.03.2023 Frühbucherrabatt mit Preis 200,- € zzgl. gesetzlicher MwSt.
Anmeldeschluss: 19.04.2023
Abschluss: Teilnahmebescheinigung
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann nehmen wir gerne Ihre Anmeldung über das beiliegende Anmeldeformular entgegen und freuen uns, Sie als Teilnehmer der Infoveranstaltung „Änderungen und Neuerungen im Gefahrgutrecht 2023“ begrüßen zu dürfen.
Haben Sie Fragen zu diesen Themen? Dann sprechen Sie uns bitte an!
Unsere Referentin:
Sollten Sie Fragen zur Anmeldung oder unserem Angebot haben, dann sprechen Sie uns gerne an unter +49 561 96996-0 oder senden Sie uns eine Nachricht an
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