16.01.2019
Ab 01.01.2018 tritt das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft. Das VerpackG legt Anfor-derungen an die Herstellung und Kennzeichnung von Verpackungen fest. Dabei steht die Re-gistrierungspflicht von Verpackung im Mittelpunkt. Wir wollen Ihnen diese und weitere Unternehmenspflichten im Rahmen einer Schulung erläutern.
Wann: Am Mittwoch, den 16.01.2019,
14:00 – 17:30 Uhr
Wo: BfU Dr. Poppe AG, Teichstraße 14-16,
34130 Kassel
Teilnehmerkreis: Spezialisten aus Industrie, Wirtschaft und Behörden, die sich mit Fragen des Umweltschutzes und Störfallschutzes befassen sowie Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz, die ihrer Fortbildungspflicht nachkommen wollen.
Referenten:
Diplom-Ingenieurin Katharina Stoll, Umweltgutachterin, BfU Dr. Poppe AG
Frau Stoll ist als Umweltgutachterin (Bereich Erneuerbare Energien, Abfallbehandlung und -recycling) zugelassen und registrierte Sachverständige i.S.d.§ 3 Abs. 15 VerpackG. Sie berät seit ca. 10 Jahren Industrie und produzierendes Gewerbe insb. bei der Umsetzung von abfall- und immissionsschutzrechtlichen Anforderungen und bei der Implementierung entsprechende Managementvorgaben. Zusätzlich betreut sie unsere Kunden in den Bereichen Umweltschutz und Arbeitssicherheit. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Erstellung von Sicherheitsdatenblätter und sie ist Ansprechpartnerin in Fragen zu Chemikalien und Gefahrstoffmanagement.
Franziska Dux, M. Eng. (Umweltschutz), BfU Dr. Poppe AG
Frau Dux unterstützt Unternehmen bei den aktuellen Umsetzungvorgaben des Verpakungsgesetzes insb. als Abfallbeauftragte. Zudem berät sie Betriebe als Fachkraft für Arbeitssicherheit und als Gefahrgutebauftragte ganzheitlich, insb. auch bei der gefahrstoff-und gefahrgutrechtlichen Einstufung von Abfällen und im Hinblick auf entsprechender Auswirkung auf den betrieblichen Ablauf.
Programm:
1. Herstellerpflichten
2. Rücknahmesysteme
3. Registrierungspflicht gemäß § 9 VerpackG
4. Vollständigkeitserklärung (VE) gemäß § 11 VerpackG
5. Vergleich Verpackungsverordnung und Verpackungsgesetz
Die Teilnahmegebühr beträgt 320,00 € zzgl. MwSt. pro Person. Wir bitten um Anmeldung mit dem anliegenden Formular bis zum 09.01.2019 per Mail an oder per Fax an 0561 / 96 99 6 – 60.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.