Die BfU Dr. Poppe AG ist anerkannte Messstelle nach § 29b BImSchG für Geräuschermittlung

Aktualisierung Dezember 2020:

In Zeiten der städtebaulichen und auch ländlichen Verdichtung tritt das Problem der nachbarschaftlichen Interessenskonflikte zukünftig immer stärker in den Vordergrund. Hier spielt vor allem das Thema Lärm eine zunehmend bedeutendere Rolle. Unternehmen sind angehalten, ihren betrieblichen Lärm intensiv zu managen, beurteilen, bewerten und ggf. zu mindern.

Die Betreuungsgesellschaft für Umweltfragen Dr. Poppe AG ist vom Land Hessen nach § 29b Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit der Bekanntgabeverordnung (41. BImSchV) für die in Absatz V (Geräusche) bezeichneten Tätigkeiten als sachverständige Stelle bekannt gegeben worden.

Eine Veröffentlichung der Bekanntgabe kann über das Recherchesystem Messstellen und Sachverständige RESYMESA eingesehen werden.

Voraussetzung für die Notifizierung als Messstelle ist die seitens der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS)) bescheinigte Kompetenz nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 zur Durchführung von Prüfungen im Bereich Ermittlung von Geräuschen, Bestimmung von Geräuschen in der Nachbarschaft im Fachmodul Immissionsschutz (Bescheid vom 10.08.2020 der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS)).

Mit der Akkreditierung und Notifizierung wird die langjährige Erfahrung der Betreuungsgesellschaft für Umweltfragen Dr. Poppe AG in der messtechnischen Erfassung und Ermittlung von Lärmemissionen und -immissionen (z. B. zur Erfüllung der Auflagen von Genehmigungsbescheiden, Ermittlung der Geräuschvorbelastung sowie der Geräusche durch Baulärm, gewerbliche und industrielle Anlagen) nochmals bestätigt und hervorgehoben.

Die BfU Dr. Poppe AG steht Ihnen somit als zuverlässiger und erfahrener Partner in allen Fragen des Monitorings von Geräuschemissionen (z.B. in Form von schalltechnischen Messungen oder Gutachten) zur Verfügung.

Unsere Leistungen für Sie umfassen:

  • Identifizierung relevanter Lärmquellen und Aufstellung eines Messplans
  • messtechnische Erfassung einzelner Geräuschquellen, Geräuschquellengruppen, genehmigungsbedürftiger und nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen aus Industrie und Gewerbe, Sport und Freizeit, sowie von Arbeitsplätzen (im Innen- und Außenbereich) und von Baustellenlärm
  • Ermittlung Schallleistungspegel von Maschinen, Geräten oder Anlagen, Messung des Halleninnenpegels (u. a. für die Kennzeichnungspflicht gemäß der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und bei CE-Kennzeichnung)
  • Geräuschmessungen an rechtlich festgelegten Immissionsorten in der Anlagenumgebung, sowie an Ersatzmesspunkten
  • Erstellen eines Messberichts
  • Erstellung von vollständigen Lärmkatastern für Gewerbe- und Industriebetriebe (inklusive Lärmkatasterkarten)
  • Aufbau eines digitalen Modells mit dem Programm CadnaA und Durchführung einer überschlägigen oder detaillierten Ausbreitungsrechnung (Lärmprognose) gemäß TA Lärm bzw. anderer einschlägig gültiger Normen
  • Erstellung von Schallgutachten mit Darstellung der Ergebnisse in Form von Tabellen und Rasterkarten
  • Berechnung Beurteilungspegel von Straßen- oder Schienenverkehrsanlagen
  • Messung und Beurteilung der Immissionen tieffrequenter Geräusche
  • Beratung und Begutachtung zum Schallschutz in der Bauleitplanung, Lärmminderungsplanung, Geräuschkontingentierung in Bebauungsplänen, Berücksichtigung von Gewerbe-, Verkehrs-, Sport- und Freizeit-Lärm
  • Empfehlung von Lärmschutzmaßnahmen am Arbeitsplatz, Schallmessung nach Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
  • Beratung und Dimensionierung von Schallschutzeinrichtungen und Lärmminderungsmaßnahmen

Zögern Sie nicht uns anzusprechen!

Weitere Informationen zu diesem Thema finden sie auch HIER!

Mit freundlichen Grüßen

Dipl.-Ing. Nadja Hoppe
- Fachlich Verantwortliche -
T: +49 561 96996-53
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Dipl.-Biologe Christoph Franken
- Stellv. fachlich Verantwortlicher -
T: +49 561 96996-34
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Telefon: +49 (0)561 96996-0