Coronakrise: Anforderungen an den Arbeitsschutz werden angepasst. Bundesministerium für Arbeit und Soziales verabschiedet neuen Arbeitsschutzstandard

Mit den ersten vorsichtigen Maßnahmen der Lockerungen der insbesonders für die Wirtschaft stark einengenden Corona-Maßnahmen des Bundes und der Länder wurden nun erstmals einheitliche Arbeitsschutzstandards verabschiedet. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 16. April erste Empfehlungen gegeben, wie Arbeitsplätze vor dem Hintergrund der aktuellen Anforderungen an den Gesundheitsschutz gestaltet werden sollten (PDF: „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard“ der Bundesregierung).

Die neuen Arbeitsschutzstandards sollen den Gesundheitsschutz mit Blick auf das Infektionsrisiko durch Covid 19 in Betrieben sicherstellen.

  • Sicherheitsabstand zu anderen Personen von mindestens 1,5 Meter (in Gebäuden, im Freien und in Fahrzeugen).
  • Sofern Sicherheitsabstände nicht eingehalten werden: Abtrennung der Arbeitsplätze oder verpflichtende Mund-Nasen-Bedeckungen.
  • Verbot des Aufenthalts von Personen mit Atemwegssymptomen oder Fieber auf dem Betriebsgelände.
  • Büroarbeiten sind nach Möglichkeiten im Home-Office auszuführen.
  • Einschränkungen von Dienstreisen und der Anzahl von externen Personen.
  • Verkürzte Reinigungsintervalle von Handläufen, Oberflächen, Arbeitsmitteln.

In den Arbeitsschutzstandards wird festgehalten, dass die getroffenen Maßnahmen grundsätzlich über eine dokumentierte Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich ihrer Umsetzung und Wirksamkeit zu bewerten sind. Dabei stehen die Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte unterstützend zur Verfügung.

Neben den Infektionsschutzmaßnahmen ergeben sich noch zahlreiche weitere arbeitsschutzrelevante Fragestellungen. Hierzu gehören z.B. die Einhaltung von Prüffristen. So werden derzeit von Berufsgenossenschaften vereinzelt Ausnahmen bei der Verschiebung von anstehenden Prüfungen wie z.B. von elektrischen Geräten oder Flurförderzeugen bekannt gegeben.

Wir unterstützen Sie bei der betrieblichen Umsetzung der geforderten Maßnahmen und stehen Ihnen bei den aufkommenden Fragen im Zusammenhang mit den Einschränkungen infolge der Covid 19 Pandemie gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüße

Benjamin Harms
Diplom-Wirtschaftsingenieur (FH)
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