Rechtssichere Markteinführung von Produkten – E-Scooter

Am vergangenen Mittwoch hat das Bundeskabinett die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) beschlossen. Der Bundesrat wird sich mit der Verordnung voraussichtlich am 17.05.2019 befassen. Die Zustimmung gilt als sicher, sodass die Verordnung voraussichtlich noch in diesem Frühjahr in Kraft treten wird.

Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung soll "elektrisch betriebenen Fahrzeugen ohne Sitz und selbstbalancierenden Fahrzeugen" die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr ermöglichen. Damit sind sogenannte E-Scooter beziehungsweise Elektro-Tretroller gemeint, deren Nutzung schon heute auf Gehwegen und Straßen in vielen deutschen Städten zu beobachten ist. Bislang stellt das Fahren mit einem solchen Elektriokleinstfahrzeug eine Ordnungswidrigkeit dar.

Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der Verordnung

  • erreichen bauartbedingt eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h,
  • verfügen über eine Lenk- oder Haltestange,
  • haben eine Leistungsbegrenzung auf 500 Watt (1.400 Watt bei selbstbalancierenden Fahrzeugen) und
  • benötigen eine Versicherungsplakette.

Für Elektrokleinstfahrzeuge gilt es zunächst vorrangig, eine allgemeine Betriebserlaubnis vom Kraftfahrtbundesamt zu erhalten.

Um kostspielige Produktrückrufe zu vermeiden, sollten Sie Ihr Elektrokleinstfahrzeug zudem einem umfassenden Produkt-Compliance-Check (bspw. CE-Konformität, REACH, RoHS, RAPEX) unterziehen

Die BfU AG verfügt über eine langjährige Erfahrung bei der rechtssicheren Markteinführung von Produkten auf dem deutschen und europäischen Markt. Gerne helfen wir Ihnen dabei, den deutschen Markt mit Ihrem Elektrokleinstfahrzeug zu erobern.

Mit freundlichen Grüßen

Neels Lamschus
- Assessor jur. -
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