Registrierungspflicht des neuen Verpackungsgesetzes


Dabei sind insb. Hersteller von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen verpflichtet, sich vor dem Inverkehrbringen der Verpackung an einem Rücknahmesystem zu beteiligen (z.B. „Grüner Punkt“, „Landbell“) und sich bei der zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) zu registrieren. Die Registrierung solcher Verkaufsverpackungen ist seit dem 15.09.2018 bei der ZSVR möglich und hat bis spätestens zum 31.12.2018 zu erfolgen. Als Hersteller im Sinne des Gesetzes gilt derjenige, der die Verpackung mit Ware füllt und erstmalig gewerbsmäßig in den Verkehr bringt.

Zu beachten ist, dass auch Importeure von Verkaufsverpackungen von der Registrierungspflicht betroffen sind. Dies ist allerdings abhängig davon, ob die Verpackung bei Grenzüberschreitung im Eigentum des Importeurs steht. Ist dies nicht der Fall, so hat der Importeur die Pflicht zu überprüfen, ob die Verpackung vom Verkäufer registriert worden ist.

Mit der Registrierungspflicht verbunden ist ggf. auch die Abgabe einer Vollständigkeitserklärung (VE). Die VE ist bei Überschreiten von einer festgelegten Bagatellgrenze gemäß § 11 Abs. 4 des VerpackG unaufgefordert an die ZSVR auf elektronischem Wege abzugeben. Die Abgabe hat jährlich bis zum 15. Mai zu erfolgen. Auch bei Unterschreiten der Bagatellgrenze kann die ZSVR eine Abgabe der VE verlangen. Eine freiwillige Abgabe ist ebenfalls möglich. Die VE hat zuvor von einem registrierten Sachverständigen gemäß § 3 Abs. 15 des VerpackG geprüft und bestätigt zu werden.

Alternativ zur Systembeteiligung kann der Hersteller auch eine eigene Lösung gemäß den Anforderungen des § 8 des VerpackG zur Rücknahme umsetzen (sogenannten Branchenlösung). Dies ist ebenfalls von einem registrierten Sachverständigen nachzuweisen und zu bestätigen. Der Beginn sowie jede Änderung der Branchenlösung sind der ZSVR mindestens 1 Monat vor Wirksamwerden zu melden.

Sollten Sie Fragen zur Registrierungspflicht oder nähere Informationen zum Verpackungsgesetz benötigen, können Sie uns jederzeit ansprechen.

Gerne überprüfen und bestätigen wir als registrierte Sachverständige auch Ihre Vollständigkeitserklärung bzw. Branchenlösung.



Dipl.-Ing. Katharina Stoll
Umweltgutachterin -DE-V-0373-
Registrierte Sachverständige i.S.d.§ 3 Abs. 15 VerpackG
Tel.: 0561-96996 65
E-Mail:
 
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Veranstaltungen zum Thema:

Gern möchten wir Sie über folgende Veranstaltung zum o. g. Thema informieren:
•    Details zur unserer Schulung zum Thema Gewerbeabfallverordnung am 16.01.2019, 09:00 - 12:30 Uhr, finden Sie HIER.
Referenten:
Diplom-Ingenieurin Katharina Stoll, Umweltgutachterin, BfU Dr. Poppe AG
Franziska Dux, M. Eng. (Umweltschutz), BfU Dr. Poppe AG    
 
•    Details zu unserer Schulung zum Thema Verpackungsgesetz am 16.11.2019, 14:00 - 17:30 Uhr, finden Sie HIER.
Referenten:
Diplom-Ingenieurin Katharina Stoll, Umweltgutachterin, BfU Dr. Poppe AG
Franziska Dux, M. Eng. (Umweltschutz), BfU Dr. Poppe AG     



 

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