Gerne möchten wir Sie an die diesjährige Überprüfungsfrist für Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern nach § 14 der 42. BImSchV erinnern.

Gemäß § 14 der 42. BImSchV besteht für den Betreiber von Verdunstungskühlanalgen, Kühltürmen und  Nassabscheidern die Pflicht, diese Anlagen nach der Inbetriebnahme regelmäßig alle fünf Jahre überprüfen zu lassen. Die Überprüfung der Anlagen soll durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder durch eine akkreditierte Inspektionsstelle Typ A vorgenommen werden. Im Rahmen der Überprüfung wird die Anlage durch den Sachverständigen in Bezug auf den hygienischen Zustand und die korrekte Umsetzung der sich aus der 42. BImSchV ergebenden Anforderungen und Betreiberpflichten beurteilt. Der abschließende Prüfbericht wird dem Betreiber und der Behörde ausgestellt.

Alle Bestandsanlagen, die nach dem 19. August 2013 und vor dem 19. August 2015 in Betrieb genommen wurden, sind gemäß § 14 der 42. BImSchV bis spätestens 19. August 2021 durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen überprüfen zu lassen.

Die BfU AG kann Ihnen die Überprüfung Ihrer Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme oder Nassabscheider durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen anbieten. Sprechen Sie uns an!

Mit freundlichen Grüßen

Konstantin Kirsch
- M.Sc. Umweltingenieur -
- Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider -
- AwSV-Sachverständiger -
T: +49 (0)561 96996 54
E:

 

 

 

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