Die Betreuungsgesellschaft für Umweltfragen Dr. Poppe AG schafft Ihnen die nötigen Freiräume, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.
Wir sind Ihr Partner für Problemlösungen, die keinen Aufschub dulden. Unser Leistungsangebot geht dabei von der projektbezogenen Unterstützung Ihres Umwelt- und Qualitätsmanagements bis zur ständigen Begleitung Ihres Unternehmens auf allen Gebieten des betrieblichen Umwelt- und Arbeitsschutzes.
Unsere Kunden stehen im Mittelpunkt unserer Aufmerksamkeit. Eine nachhaltige Betreuung ist unser eigener Anspruch. Wir bringen hohe rechtliche und technische Anforderungen in Einklang mit zielgerichteter, ökonomisch vertretbarer Beratungsleistung.
Seit Juli 2017 setzt die 42. BImSchV (Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider) Maßstäbe für den hygienegerechten Betrieb von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern.
Diese Anlagen können unter bestimmten Bedingungen legionellenhaltige Wassertröpfchen (Aerosole) emittieren, die beim Einatmen bei Menschen zu schweren Lungenentzündungen sogar mit Todesfolge führen können. Erklärtes Ziel der 42. BImSchV ist der Schutz der Mitarbeiter und der Bevölkerung vor diesen Auswirkungen und Folgen einer möglichen Legionellenausbreitung aufgrund des unkontrollierten Anlagenbetriebs von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern.
Obwohl die Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen - 44. BImSchV bereits vor vier Jahren veröffentlich wurde, sind diverse Fristen - zumindest bei Bestandsanlagen - weiterhin in die Zukunft gerichtet.
Bis zum 01. Dezember 2023 besteht aber eine Anzeige- bzw. Registrierungspflicht nach § 6 für alle Anlagen im Anwendungsbereich der 44. BImSchV. Dies gilt ausdrücklich auch für Anlagen, die bereits nach BImSchG genehmigt wurden, auch weil die notwendigen Inhalte der Anzeige teilweise über die der Genehmigungsbehörde bereits vorliegenden Informationen hinaus gehen können. Auch ist in der Anzeige auf eventuell Erleichterungen bei weinigen Betriebsstunden oder Regelungen für den Notbetrieb einzugehen.
Lithium-Akkus und vergleichbare Batterien haben Eingang in jeglichen Bereichen des täglichen Lebens gefunden. Von wiederaufladbaren Haushaltsgeräten, über Mobilgeräte bis hin zur voranschreitenden Elektromobilität sind sie wichtiger Bestandteil der Energiebereitstellung geworden.
Lithium-Batterien speichern im Gegensatz zu den konventionellen Batterien wesentlich mehr Energie, dadurch besteht allerdings auch ein wesentlich höheres Schadenspotential.
Zur Anmeldung der Prüfung Ihrer Heizöllageranlage gemäß AwSV können Sie unser Online-Anmeldeformular nutzen oder uns kostenlos unter 0800 / 9699600 anrufen.
Fortbildungen/Info-Veranstaltungen - Workshop/Schulungen - CertLex Lunch mit Impulsvorträgen
Ein umfassendes Verzeichnis unserer Leistungen im Bereich Umweltschutz finden Sie hier
E-Mail: info(at)bfu-ag.de
Telefon: +49 (0)561 96996-0