Flucht- und Rettungswege in Arbeitsstätten

Fluchtwege und Notausgänge sollen den Beschäftigten im Gefahrfall das schnelle und sichere Verlassen der Arbeitsstätte ermöglichen. Bei Fluchtwegen handelt es sich um Verkehrswege, an die besondere Anforderungen gestellt werden. Diese Erfordernisse und Anforderungen an Fluchtwege ergeben sich aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (speziell der ASR A2.3 und ASR V3a.2) und der Musterbauordnung (MBO) als Orientierungsrahmen für die Bauordnungsgesetzgebung der Länder, ergänzt durch die jeweiligen Sonderbauverordnungen.

Für Arbeitsstätten gelten spezielle Anforderungen an Flucht- und Rettungswege, die seitens des Arbeitgebers zum Einrichten und Betreiben der Arbeitsstätte zu gewährleisten sind. Nach § 3a ArbStättV hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten möglichst geringgehalten werden. Die besonderen Belange von Menschen mit Behinderung sind dabei zu berücksichtigen (§ 3a (2) ArbStättV). In Bezug auf Flucht- und Rettungswege werden die allgemeinen Pflichten durch § 4 (4) und Punkt 2.3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung konkretisiert. Demnach sind Fluchtwege ständig freizuhalten und Vorkehrungen so zu treffen, dass sich die Beschäftigten unverzüglich in Sicherheit bringen können.

Wie die Anforderungen an Flucht- und Rettungswege der Arbeitsstättenverordnung zu erfüllen sind, wird in der Technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR A2.3) konkretisiert. Die Technischen Regeln geben den Stand der Technik wieder. Insofern kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass bei Einhaltung der Technischen Regeln die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung erfüllt werden.

Es gilt jedoch zu beachten, dass gerade bei Neu- und /oder Umbauprojekten auch Anforderungen aus dem Baurecht hinzukommen. Demnach ergeben sich grundsätzlich die Anforderungen an Flucht- und Rettungswege aus dem Arbeits- und aus dem Baurecht.

Benötigen Sie Unterstützung bei der Projektierung der Flucht- und Rettungswege in Ihrem Unternehmen? Sofern Sie wünschen, prüfen wir die rechtlichen Aspekte für Sie und bewerten die aktuelle Situation.

Allgemein stehen wir Ihnen für konkrete Fragen zum umfangreichen Themengebiet Brandschutz zu Verfügung. Sprechen Sie uns einfach an!

Mit freundlichen Grüßen

Irina Kindereich
- B.A. / Fachplanerin für vorbeugenden Brandschutz (EIPOS) -
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