Förderung Transformationskonzepte - Synergie mit Nachhaltigkeitsanforderungen

Zur Erstellung des CSR-Berichts (Nachhaltigkeitsbericht) ist die Ermittlung der CO2-Bilanz obligatorisch. Für die Erfüllung dieser Pflichtangabe hat sich eine neue, interessante Möglichkeit ergeben, um Aufwand und Kosten zu sparen: Die Erstellung eines Transformationskonzeptes Klimaneutralität.

Am 01. November 2021 wurde die bisherige BMWi-Förderrichtlinie „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW)“ erweitert. Diese Richtlinie zur Steigerung der Effizienz in der Wirtschaft förderte bisher Maßnahmen aus vier sogenannten Modulen mit Zuschüssen zwischen 30 bis 45 % - KMU werden mit einer 10 %-Punkte höheren Förderung bedacht - und abhängig von dem beantragten Modul bis zu einer Förderhöhe von 15 Millionen Euro.

Neu hinzugekommen ist die Förderung für die Erstellung eines Transformationskonzeptes. Transformationskonzepte beinhalten einen längerfristigen Pfad zur Reduktion der Treibhausgase im Einklang mit den deutschen Klimazielen. Die Förderquote beträgt 50 % - für KMU sogar 60 % - der förderfähigen Kosten. Die maximale Fördersumme ist mit 80.000 € gedeckelt.

Das Konzept muss einen IST-Zustand der Emissionen und das Ziel der CO2-Neutralität bis 2045 enthalten. Es ist ein SOLL-Zustand zu erarbeiten, der eine Reduktion des Treibhausgasaustoßes um 40 % innerhalb von 10 Jahren enthält. Es dürfen auch Herausforderungen genannt werden, die mit der heute verfügbaren Technik noch nicht lösbar sind. Darüber hinaus ist ein Maßnahmenplan für die Zielerreichung zu erstellen.

Die Reduzierung der Emissionen muss anhand GHG Protokoll oder ISO 14064-1 erfolgen und darf sich bei der Berechnung der 40 %-Reduktion nur auf die Emissionen des Scope 1 & 2 beziehen. Gefördert werden auch sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der Messung und Datenerhebung für diesen Zweck.

Hier zeigen sich Schnittstellen mit weiteren Nachhaltigkeitsanforderungen: Optional ist die Behandlung weiterer relevanter Umweltaspekte im Transformationskonzept zulässig und wird ohne Abschlag ebenso hoch gefördert. Für Unternehmen ergibt sich die Chance, im Bereich der Nachhaltigkeitsanforderungen Synergien zu heben. Im Rahmen des CSR-Berichts ist ausdrücklich vorgesehen, auf andere unternehmensinterne Ausarbeitungen und Konzepte zu verweisen. Sollte durch ein Transformationskonzept bereits eine CO2-Bilanz erstellt worden sein, ist dies für den CSR-Bericht nicht erneut vonnöten. Die Datenerhebung des Transformationskonzeptes wird gefördert, so dass sich hier Einsparungen ergeben können. Das Transformationskonzept darf in den Nachhaltigkeitsbericht Eingang finden und kann helfen, das Engagement in Sachen Nachhaltigkeit zu unterstreichen.

Sind Sie interessiert an einer Betreuung im Bereich der Förderprogramme oder einer umfassenden Lösung der Nachhaltigkeitsanforderungen? Gerne beraten wir Sie bei Umsetzung der individuellen Anforderungen und Fördermöglichkeiten für Ihr Unternehmen. Sprechen Sie uns an und profitieren Sie von dem Fachwissen unserer interdisziplinären und standortübergreifenden Teams.

Sprechen Sie uns gerne an.

Mit freundlichen Grüßen

Söhnke Salzmann
- Vertriebsreferent / M.Sc. Economics -
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