Aufgepasst: Brandschutz bei Lagerung und Verwendung von Lithium-Batterien

Bei einer unsachgemäßen Lagerung oder Verwendung, aber auch infolge technischer Defekte können Lithium-Batterien durch Selbstentzündung und Erhitzung zu heftigen Brandereignissen verbunden mit einer sehr schnellen Brandausbreitung führen.  Durch die hiermit zusammenhängenden Risiken bestehen besondere Anforderungen an den Brandschutz und die Arbeitssicherheit. Für die Lagerung und Bereitstellung von Lithium-Batterien existieren momentan keine gesetzlichen Regelungen. Daher sind für eine korrekte und sichere Lagerung von Lithium-Batterien Einzelfallbetrachtungen durch den Versicherer unabdingbar, besonders wenn es sich um eine große Anzahl von Batterien handelt, egal ob geringe oder hohe Leistung.

Das Merkblatt der deutschen Versicherer zur Schadensverhütung (VdS) 3103: 2019-06(03) gibt Hinweise zur Schadensverhütung bei der Bereitstellung von Lithium-Batterien in Produktions- und Lagerbereichen. Hierbei werden Lithium-Batterien in Abhängigkeit ihres Lithiumgehaltes, ihres Gewichts und ihrer Leistung in drei Kategorien aufgeteilt. Diese Hinweise sind allerdings kein verbindliches Regelwerk im Sinne öffentlich-rechtlicher Vorschriften.

Batterien dürfen allerdings nur gelagert werden, wenn sie gefahrgutrechtlichen Prüfungen nach UN 38.3 unterzogen wurden. Diese Tests simulieren Transportbedingungen wie Druck, Temperatur, Quetschung, Aufprall etc. Der Versender von Lithium-Batterien muss sich vom Hersteller bzw. Lieferanten bestätigen lassen, dass die gelieferten Batterien diese Testserie erfolgreich bestanden haben. Weiterhin muss der Hersteller seit dem 01.01.2020 eine festgelegte Prüfzusammenfassung, nicht nur ein 38.3-Zertifikat, zur Verfügung stellen für Lithium-Batterien, die nach dem 30.06.2003 hergestellt wurden.

Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind in einer Gefährdungsbeurteilung die Gefahren, die von den Batterien bzw. technischen Einrichtungen und Geräten, in denen Batterien enthalten sind, ausgehen können, einzuschätzen bzw. zu beurteilen.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung einer individuellen Lager- und Brandschutzkonzeption sowie einer Gefährdungsbeurteilung zur Lagerung von Lithium-Batterien.

Sprechen Sie uns an!

Mit freundlichen Grüßen

Christian Schmidt
- Diplom-Ingenieur -
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