Sind Sie auf den Brexit vorbereitet?

Der German Green Desk der BfU AG hat die Antwort: Brexit Compliance Check

Die Lage im Vereinigten Königreich ist verfahren. Durch die erneute Ablehnung des Brexit-Vertrags durch das britische Unterhaus hat sich das Risiko eines chaotischen Austritts des Vereinigten Königreichs aus Sicht der Europäischen Union "deutlich" erhöht. Mag sein, dass es zu einer Verlängerung der Brexit-Frist kommt. Damit wären konkret auftretende Probleme allerdings nur aufgeschoben. Das Vereinigte Königreich wird mit dem Austritt ein sogenanntes Drittland außerhalb der Europäischen Union (EU). Was bedeutet das für international aufgestellte Unternehmen? Welche Vorbereitungen können Unternehmen - trotz aller Unbekannten - schon jetzt ergreifen?

Der German Green Desk der BfU AG bietet zur Überprüfung möglicher Fallstricke einen Brexit Compliance Check an. Mit dem Brexit Compliance Check stellen wir durch ein Audit sicher, dass Ihre Fachabteilungen für den Austrittt Großbritanniens aus der EU gewappnet sind .

Wir haben eine Checkliste zusammengestellt, die als Indiz dienen kann, ob Ihr Unternehmen die Auswirkungen des Brexits näher prüfen sollte. Falls Sie noch keine Vorkehrungen getroffen haben, stehen wir Ihnen gerne unterstützend zur Seite.

Bitte beachten Sie auch unsere Veranstaltung zum Thema "Brexit" am 29.03.2019 in Kassel.
Rechtsanwalt Neels Lamschus wird dabei zum Thema "Mögliche Szenarien und deren Auswirkungen auf ausgewählte Fragen des Umwelt- und Datenschutzrechts" referieren. Alle Details zur Veranstaltung finden Sie hier.


Maschinensicherheit und Brexit

Mit dem Brexit gelten im Vereinigten Königreich ansässige Hersteller oder Einführer von Produkten nicht mehr als EU-Akteure.

Die Produktverantwortlichkeit ist in der Union eindeutig geregelt: In der EU ansässige Händler, die ein Produkt aus einem Drittland in Verkehr bringen, werden zum Einführer mit Verpflichtungen, die sich von den Vorgaben, die Händler treffen, deutlich unterscheiden.

  • Sind Bevollmächtigte oder eine verantwortliche Person im Sinne der Maschinenrichtlinie für meine Konformitätsbewertungen innerhalb der EU ansässig?
  • Ist die notifizierte Stelle für meine Konformitätsbewertungen innerhalb der EU ansässig?

Kontaktieren Sie mich gerne bei Fragen.

Marco Kühn
Diplom-Ingenieur

+49 345 68697714


Auswirkungen des Brexits auf REACH

Wenn das Vereinigte Königreich nicht mehr der EU angehört, gilt die REACH-Gesetzgebung dort nicht mehr. Damit ergeben sich automatisch Konsequenzen, die auch Ihr Unternehmen betreffen können.

Registrierungen aus dem Vereinigten Königreich verlieren ihre Gültigkeit für den EU-Raum.

  • Wurden von Ihnen bezogene Stoffe im Vereinigten Königreich registriert?
  • Sind alle Registrierungen auf ihre Gültigkeit überprüft?

Ich helfe Ihnen gerne bei Fragen rund um REACH.

Katharina Stoll
Diplom-Ingenieurin

+49 560 96996-65


Folgen des Brexits auf das Datenschutzrecht

Die Weitergabe von Daten oder die Auftragsdatenverarbeitung in das Vereinigte Königreich ist nur möglich, sofern ein angemessenes Schutzniveau gewährleistet ist. Diesbezügliche Abkommen gibt es derzeit nicht. In einem solchen Fall, sind nun Sie und Ihr Unternehmen in der Verpflichtung zu handeln.

  • Gibt es bei Ihnen datenverarbeitungsprozesse, die im Vereinigten Königreich angesiedelt sind?
  • Geben Sie Kundendaten in das vereinigte Königreich weiter?

Rufen Sie mich an, wenn Sie Fragen haben

Neels Lamschus
Rechtsanwalt
lamschus@german-green-desk-com 
+49 560 96996-43


Beeinflussung des Abfallmanagements durch den Brexit

Im Abfallrecht, im Speziellen der grenzüberschreitenden Verbringung von gefährlichen Abfällen, hat ein ungeregelter Brexit Auswirkungen auf betroffene Unternehmen. Mit Austritt aus der EU gilt das Vereinigte Königreich als Drittland.

  • Gibt es in Ihrem Unternehmen eine grenzüberschreitende Verbringung von gefährlichen Abfällen in das Vereinigte Königreich?

Bei Fragen zum Abfallmanagement stehe ich Ihnen zur Verfügung.

Timm Knutz
B. SC. Umweltwissenschaften

+49 561 96996-47

Haben Sie Fragen?

E-Mail: info(at)bfu-ag.de
Telefon: +49 (0)561 96996-0